FAQ

 

Rahmenbedingungen

Welche grundlegenden Regeln sind zu beachten?
Freiheit von Drogen, Alkohol und Glücksspiel während der Entgiftungsbehandlung ist ebenso ein Muss wie der Verzicht auf Gewalt. Außerdem setzen wir die aktive Mitarbeit am Behandlungsprogramm und einen respektvollen Umgang mit Mitpatient*innen und Mitarbeiter*innen voraus.

Was passiert bei einem Rückfall während der Entgiftungsbehandlung?
Rückfälle führen zur Entlassung aus der Einrichtung. Bei guter Abstinenzmotivation, Kooperation und Behandlungsbereitschaft kann jedoch im Einzelfall über die Fortsetzung der Behandlung in der Entgiftungsstation nach einem Rückfall entschieden werden.

Wie ist die Versorgung mit Medikamenten geregelt?
Medikamente werden nur nach ärztlicher Verordnung vergeben. Das betrifft auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente.
Die Substitution mit Methadon oder Buprenorphin und die Behandlung von Hepatitis C ist ebenfalls möglich.

Ist die Einrichtung nach §§ 35/36 BtMG anerkannt?
Ja, die Anerkennung nach §§ 35/36 BtMG wurde durch das zuständige hessische Ministerium erteilt.

Wie sind meine persönlichen Daten geschützt?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wolfgang-Winckler-Hauses unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis werden keine persönlichen Daten weitergegeben.  Die Vorgaben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) finden Anwendung und Sie werden während der Aufnahme umfassend darüber aufgeklärt, wie persönliche Daten verwendet und geschützt werden.

Wie alt sind die Patient/innen im Wolfgang-Winckler Haus?
Das Behandlungsangebot der Entgiftungsstation richtet sich an jugendliche und erwachsene suchtmittelabhängige Menschen. Im Durchschnitt sind die Patient*innen im gesamten Wolfgang-Winckler-Haus (Entgiftungsstation und Übergangseinrichtung) 30 bis 35 Jahre alt. Nach oben hin gibt es keine Altersgrenze.

Wo darf in der Einrichtung geraucht werden?
Unsere Einrichtung ist rauchfrei. Das heißt, dass in den Gebäuden nicht geraucht werden darf. Ein Raucherbereich ist sowohl für die Entgiftungsstation als auch für die Übergangseinrichtung vorhanden.

 

Kontakte und Aktivitäten

Wann können Sie Besuch empfangen?
Während der Zeit in der Entgiftungsstation sind keine Besuche gestattet. Das Vorbeibringen von persönlichen Dingen durch z.B. Verwandte muss vorbesprochen und genehmigt werden.

Ab wann sind Ausgänge möglich?
Während der Behandlung in der Entgiftungsstation sind keine Ausgänge möglich. Es finden, soweit möglich, Spaziergänge und Ausflüge mit dem Stationspersonal statt. Die Zeit der Entgiftungsbehandlung wird beim eventuellen Wechsel in die Übergangseinrichtung auf die dort geregelten 2 Monate bis zum ersten Ausgang angerechnet. 

Wie sind Einkaufsmöglichkeiten geregelt?
Kleinere Einkäufe (Süßigkeiten, Kaffee, Tabak etc.) können über eine Bedarfs- bzw. Einkaufsliste angefragt werden. Der Einkauf selber wird vom Stationspersonal wöchentlich gesammelt für Patienten erledigt. Die Bezahlung erfolgt durch das Guthaben auf dem Patientenkonto. Online-Bestellungen sind nur in Ausnahmefällen und nach Absprache möglich.

Kann ich mir von Angehörigen persönliche Dinge bringen lassen?
Ja, nach vorheriger Ankündigung und terminlicher Absprache ist das Vorbeibringen von persönlichen Dingen während der Bürozeiten der Verwaltung des Wolfgang-Winckler-Hauses möglich.

 

Multimedia

Wie und wann kann telefoniert werden?
Es darf ohne Einschränkungen telefoniert werden. Handys sind erlaubt.

Können Computer in der Einrichtung genutzt werden?
Das Mitbringen von eigenen Laptops, Tablets, Smartphones, Spielekonsolen und deren Benutzung ist während der Behandlungszeit erlaubt.

Besteht Gelegenheit, Musik zu hören?
Im Zimmer kann mit Kopfhörer jederzeit Musik gehört werden. Des Weiteren gibt es Gemeinschaftsräume mit Radiogeräten.


Finanzielles

Wie bin ich während der Behandlung finanziell abgesichert?
Sie erhalten als HARTZ IV–Empfänger (ALG II) während der Behandlungszeit Ihr Geld weiter wie bisher. Es ändert sich an Ihrem bisherigen Einkommen nichts. Während der Behandlungszeit sind Sie lediglich arbeitsunfähig geschrieben. Die Kosten für die Behandlung selbst übernimmt bei bestehendem Krankenversicherungsschutz die Krankenversicherung. Mitgebrachtes Bargeld zahlen Sie am Aufnahmetag auf Ihr Patientenkonto ein. Notwendige Überweisungen auf das Patientenkonto von Bankkonten oder vom Patientenkonto auf Bankkonten außerhalb der Einrichtung können nach Absprache getätigt werden.

 

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